Bezirk Mittelfranken

Für Integrationsunternehmen

Die Förderung von Integrationsunternehmen erfolgt nach dem jeweils gültigen Konzept zur Förderung von Arbeitsplätzen in Integrationsunternehmen für Menschen mit seelischer, körperlicher, geistiger oder mehrfacher Behinderung in Mittelfranken.

Anschubfinanzierung für neu gegründete Integrationsunternehmen
Der Bezirk Mittelfranken gewährt neu gegründeten Integrationsunternehmen (unabhängig von der Betriebsgröße und der Anzahl der Beschäftigten) eine Anschubfinanzierung mit einer zeitlichen Begrenzung auf drei Jahre ab Inbetriebnahme des Integrationsunternehmens.

Anschlussfinanzierung
Nach erfolgreich abgeschlossener Anlaufphase wird die Förderung von Integrationsunternehmen umgestellt. Es werden die Betriebsgröße und die Anzahl der Beschäftigten mit Behinderung berücksichtigt. Es erfolgt eine arbeitsplatzbezogene Förderung der Integrationsunternehmen.

Arbeitsbereich 21 - Geschäftsstelle, Entgeltangelegenheiten, Rechnungsstelle

Bezirk Mittelfranken
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91522 Ansbach

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